Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Geltungsbereich

Aufträge können schriftlich, telefonisch und per Telefax erteilt werden. Unsere Angebote sind stets freibleibend und erfolgen unter dem Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung. Verträge kommen erst durch unsere Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande. Geringfügige Abweichungen von unseren Angaben über Einheiten, Gewichte, Beschaffenheit und Qualität bleiben vorbehalten.

Auftragsangebot und -annahme

Aufträge können schriftlich oder telefonisch erteilt werden. Unsere Angebote sind stets freibleibend und erfolgen unter dem Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung. Verträge kommen erst durch unsere Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande. Geringfügige Abweichungen von unseren Angaben über Einheiten, Gewichte, Beschaffenheit und Qualität bleiben vorbehalten.

Produkteigenschaften

Die Produkte und Leistungen entsprechen den Spezifikationen, die auf den Produkten selbst, den beigefügten Merkblättern oder im Produktkatalog angegeben sind. DLD Produkte dürfen nur gemäß ihrer Zweckbestimmung, der jeweiligen Anleitung und innerhalb der angegebenen Haltbarkeitsdaten verwendet werden.

Lieferung und Versand

Lieferungen erfolgen ohne anderweitige Vereinbarung EXW Hamburg (Incoterms 2010). Die Versendungsgefahr trägt der Kunde. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware am Leistungsort dem Transportunternehmer oder Spediteur übergeben worden ist. Art und Umfang des Versandes wird von uns nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. Transport- und Versicherungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch für den Fall, dass andere als die von uns gewählten Transportwege gewünscht werden.

Die angenommenen Aufträge werden von uns so schnell wie möglich ausgeführt. Wird durch Ereignisse höherer Gewalt, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen oder Arbeitskampfmaßnahmen bei uns, unseren Lieferanten oder Beförderungs- unternehmen, die Herstellung, Beschaffung oder Lieferung behindert, verzögert oder unmöglich gemacht, so kann nach unserer Wahl die Lieferung ganz oder teilweise unterlassen oder hinausgeschoben werden, ohne dass unseren Kunden Ersatzansprüche zustehen. Unsere Lieferzeitangaben sind unverbindlich und freibleibend. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

Preise und Zahlungsbedingungen

Wenn nicht anderweitig vereinbart, gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste.

DLD behält sich vor, bei wiederholter Belieferung aufgrund einer Vereinbarung festgelegte Preise und Kosten in angemessenem Umfang anzupassen.

Die Preise verstehen sich stets als freibleibend. Die Mehrwertsteuer ist in den angegebenen Preisen nicht enthalten, sie wird zu dem jeweils geltenden Prozentsatz zusätzlich in Rechnung gestellt.

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen mit 1,5 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug.

Bei Überschreitung der Zahlungstermine berechnen wir ohne eine zusätzliche Mahnung Fälligkeitszinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen, mindestens jedoch 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.

Forderungen von DLD dürfen vom Kunden nicht mit Gegenforderungen aufgerechnet werden.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von DLD. Sicherungsübereignung und Sicherungsverkauf oder Verpfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist unzulässig. Durch Übernahme von Forderungen in eine laufende Rechnung durch Sanierung oder Anerkennung des Saldos wird der vereinbarte Eigentumsvorbehalt nicht berührt.

Mängelhaftung

Der Käufer hat nach Erhalt der Ware innerhalb eines Werktages zu prüfen, ob diese in Bezug auf Beschaffenheit und Menge den vertraglichen Vereinbarungen entspricht und ob die Ware äußerlich frei von erkennbaren Mängeln ist. Ergeben sich aus dieser Prüfung Beanstandungen, sind sie DLD innerhalb von 2 Werktagen schriftlich anzuzeigen. Verborgene Mängel oder Funktionsstörungen, die bei der erstmaligen Prüfung nicht zu erkennen waren und erst später entdeckt werden, sind DLD innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt die fristgerechte Beanstandung, gilt die Ware in Bezug auf Qualität und Menge als vom Kunden zugelassen.

Beanstandungen befreien nicht von der Zahlungsverpflichtung.

Bei rechtzeitiger und begründeter Beanstandung aufgrund eines Produktmangels oder der Lieferung einer anderen als der bestellten Ware, verpflichtet DLD sich, nach ihrer Wahl die Ware umzutauschen, nachzubessern oder gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen. Eine Rücksendung bedarf aber grundsätzlich der schriftlichen Einverständniserklärung von DLD.

Weitergehende Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, sofern DLD ihre vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt hat.

DLD haftet nicht für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung oder den Verlust von Programmen oder elektronischen Daten.

Des Weiteren übernimmt DLD insbesondere keine Haftung für Schäden aufgrund

  • Nichtbeachtung einer Gebrauchsanleitung,
  • nicht bestimmungsgemäßer Verwendung,
  • natürlicher Abnutzung (Verschleiß),
  • Wartung oder Verwendung durch nicht qualifiziertes und/oder nicht eingewiesenes Personal,
  • Verwendung von Informationen und Daten aus der Benutzung von Software oder Geräten ohne Prüfung auf Plausibilität und Vollständigkeit,
  • eigenmächtige Eingriffe, wie Umbauten bzw. technische Veränderungen, durch den Anwender,
  • unzulässige Deaktivierung von Sicherheitseinrichtungen,
  • Verwendung von Reagenzien anderer Hersteller auf Geräten, die von DLD erworben oder anderweitig zur Verfügung gestellt wurden,
  • Verwendung von Ersatz- oder Zubehörteilen anderer Hersteller,
  • Einsatz von Hardware- oder Softwarekonfigurationen anderer Hersteller, d. h. fehlender Kompatibilität der DLD Software mit Fremdkonfigurationen,
  • Lieferverzögerungen oder Lieferausfällen infolge von gesetzlichen oder behördlichen Ausfuhrbeschränkungen oder daran ausgerichteter Verhaltensweisen Dritter.

Geistiges Eigentum

DLD behält sich alle Rechte an geistigem Eigentum, insbesondere Urheber-, Patent- und Markenrechte sowie Know-how vor. Dritte sind, ohne ausdrückliche Lizenzvereinbarung, nicht berechtigt, das geistige Eigentum von DLD oder ihrer Mitarbeiter in irgendeiner Weise zu nutzen. Software, die von DLD entwickelt oder bezogen wurde, darf ohne Zustimmung von DLD nicht verwendet oder an Dritte weitergegeben werden.

Umgangsgenehmigung

Nach § 7 der Strahlenschutzverordnung vom 20. Juli 2001 ist der Umgang mit radioaktiven Stoffen genehmigungsbedürftig. Aus diesem Grunde können wir radioaktive Produkte nur an Personen liefern, die im Besitz einer gültigen Umgangsgenehmigung sind.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit

Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Gerichtsstand für sich daraus ergebende Streitigkeiten und Erfüllungsort ist Hamburg, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferbedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag mit dem Käufer in den übrigen Teilen dennoch verbindlich. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Regelung, die der vorgesehenen am nächsten kommt.

Hamburg, August 2017